Bildungspolitik: Forum 'Integration und Inklusion'

Standpunkte

Im Jahre 2008 ist auch in Deutschland die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen rechtsverbindlich geworden. Der gesetzliche Anspruch behinderter Menschen auf volle gesellschaftliche Teilhabe, auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit, auf angemessenen Lebensstandard und gesellschaftliche Wertschätzung wird darin festgeschrieben. Umfassende Förderung ist damit ein selbstverständliches Menschenrecht und nicht mehr Gegenstand staatlicher Wohltätigkeit.
Auf einer Podiumsdiskussion der SPD Allensbach am 22.03.2011 mit Frau Dr. med. Ulrike Pohl (Angehörigen-Initiative), Reinhard Zedler (AWO Konstanz-Singen) und Tobias Volz (Pflegedienstleiter Allensbach) wurde darüber diskutiert, wie weit Baden-Württemberg diesen Anspruch bislang umgesetzt hat und welche neuen Wege dabei beschritten werden sollten. Den Schwerpunkt der Diskussion bildete dabei die Einbeziehung förderungsbedürftiger („behinderter“) Kinder in den normalen Regelunterricht - vom Kindergarten bis zum Ende der weiterführenden Schule. Diese Inklusion von Anfang an hat sich in zahlreichen Ländern bereits bewährt und führt durchweg zu besseren Ergebnissen als das einst gut gemeinte System der Hilfs-/Sonder-/Förderschulen - trotz engagierter Pädagogen führt dieses System doch häufig eher zur Ausgrenzung als zur Integration in die Gesellschaft. Entgegen alter Vorurteile leidet auch das Leistungsniveau der Gesamtklasse bei Inklusion keineswegs, wenn die Inklusion sachgerecht begleitet und ausgestattet wird. Selbst die Kosten der Inklusion sind trotz aller Begleitpersonen und zeitweiliger doppelter Lehrerausstattung keineswegs teurer als die herkömmliche Förderung in getrennten Schulen.
Der schwierigste Schritt bei der Umstellung auf inklusive Schulmodelle ist vielleicht das Umdenken in den Köpfen der Entscheidungsträger.

Presse-Echo im Südkurier Konstanz

 
 

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